Bewertungslizenzvereinbarung
Diese Bewertungslizenzvereinbarung (diese “Vereinbarung”) besteht zwischen der CENIT AG, mit Sitz in der Industriestraße 52-54, 70565 Stuttgart, Deutschland, in diesem Vertrag als “CENIT” bezeichnet, und dem hier als “Evaluator” genannten Unternehmen, Unternehmen oder andere Partei. Es geht um die Bedingungen für die Bewertung von FASTSUITE Edition 2, im Folgenden als “Software” bezeichnet.
1. Zweck
Der Zweck der Lizenz ist es, dem Evaluator eine Bewertung der Software zu ermöglichen. Um eine solche Bewertung zu ermöglichen, wird dem Prüfer eine Lizenz der Software für einen Zeitraum von 1 Monat ab dem Lieferdatum erteilt, und die durch dieses Abkommen erteilte Lizenz verfällt nach dem oben genannten Zeitraum, sofern sie nicht von CENIT mit schriftlicher Benachrichtigung verlängert wird.
2. Software & Lizenz
CENIT gewährt dem Evaluator unter folgenden Bedingungen eine nicht übertragbare Software und Lizenz zur Installation auf Evaluator-Hardware.
a. Das Unternehmen darf ausführbare Programme einschließlich der Software erstellen und Kopien dieser Programme ausschließlich zum Zweck der Bewertung der Software anfertigen. Kopien ausführbarer Programme, einschließlich der Software, müssen nach der Nutzung gelöscht werden.
b. Das Kopieren der Software, die nicht in Klauseln 2.a hier definiert ist, stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.
c. Der Evaluator darf die Software in keiner Form an andere Personen als die Mitarbeiter des Evaluators ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CENIT bereitstellen, offenlegen oder anderweitig zur Verfügung stellen. Der Evaluator wird nicht versuchen, den Quellcode der Software “rückwärts zu kompilieren”, zu dekompilieren oder anderweitig abzuleiten. Ein solcher Versuch stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und berechtigt CENIT zu rechtlichen Rechtsbehelfen.
d. Der Evaluator erklärt sich bereit, angemessene Maßnahmen durch Anweisung, Vereinbarung oder anderweitig mit den Mitarbeitern des Evaluators zu ergreifen, die Zugang zur Software gewährt haben, um seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung bezüglich Nutzung, Kopierung, Änderung, Offenlegung, Schutz und Sicherheit der Software zu erfüllen.
3. Software-Nutzungsfähigkeiten
Der Evaluator wird qualifizierte Nutzer mit der Durchführung der Bewertung zuweisen. Es wird vereinbart, dass diese Nutzer von CENIT geschult und unterstützt werden müssen, um die Software entsprechend nutzen zu können und die Bewertung durchführen zu können. Diese Nutzerschulung ist nicht im Evaluation Agreement enthalten und erfordert eine dedizierte, projektspezifische Vereinbarung.
4. Unterstützungsdienste
CENIT wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Software während der Lizenzlaufzeit in gutem Betriebszustand zu halten, und wird auf Anfragen des Evaluators nach technischer Unterstützung entweder telefonisch oder per E-Mail antworten.
5. Beendigung
Am Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung oder wenn der Evaluator die Nutzung der Software einstellt, falls früher, wird das Unternehmen die Software zusammen mit jeglicher Dokumentation an CENIT zurückgeben. Das Unternehmen wird CENIT schriftlich bestätigen, dass alle Software und Dokumentationen zurückgegeben wurden und vom Evaluator nicht mehr verwendet werden.
6. Bewertungsfeedback
Am Ende der Bewertung erklärt sich der Evaluator bereit, einem Fragesteller schriftlich bezüglich der Softwarefähigkeiten zu antworten und ein Feedback zur Bewertung zu geben.
7. Besitz und Nutzung
a. Alle Kopien der Software sind vertrauliches und proprietäres Eigentum von CENIT, und das Eigentum daran bleibt in CENIT. Diese Vereinbarung und die Nutzung der Software durch das Unternehmen werden nicht als Übertragung von CENIT-Rechten an Patenten, Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen an der Software an den Prüfer angesehen. Kein Eigentum an der Software oder Eigentum an der Software wird auf den Evaluator übertragen.
b. CENIT hat das Recht, alle durch diese Vereinbarung gewährten Evaluator-Lizenzen und Rechte zu kündigen, wenn der Evaluator die Bedingungen dieses Vertrags einhält. Nach Benachrichtigung erklärt sich der Bewerter bereit, die Software und alle Unterlagen sofort zurückzugeben.
c. Der Evaluator hat kein Recht, Handbücher zu duplizieren oder sie zu verwenden, außer in Verbindung mit der Nutzung der Software; Unbefugte Nutzung oder Kopierung von CENIT-Handbüchern ist ein Verstoß gegen diese Vereinbarung und berechtigt CENIT zu rechtlichen Maßnahmen.
8. Ausschluss der Garantie und Haftungsbeschränkung
CENIT gewährt keine Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, weder gesetzlich noch anderweitig, für irgendeinen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erbrachten Gegenstand oder Dienstleistungen. CENIT lehnt ausdrücklich alle stillschweigenden Garantien der Verkaufbarkeit für einen bestimmten Zweck ab. Keine Erklärung oder sonstige Aussage, einschließlich Angaben zur Leistungsfähigkeit, Eignung zur Nutzung oder Ausführung der Software, egal ob von CENIT-Mitarbeitern oder anderen, wird von CENIT als Garantie für irgendeinen Zweck betrachtet oder eine Haftung von CENIT begründet.
Keine der Parteien haftet der anderen gegenüber für zufällige, nachträgliche, besondere oder beispielhafte Schäden, die durch die Nutzung der Software oder durch einen Fehler, Versagen oder Fehlverhalten verursacht werden, unabhängig davon, dass der Anspruch auf solche Schäden auf Garantie, Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen beruht.
9. Zuweisung
Der Evaluator darf die Lizenz der Software nicht abtreten, unterlizenzieren oder übertragen. Jeder andere Versuch, die Rechte, Verpflichtungen oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu sublizenzieren, abzutreten oder zu übertragen, ist nichtig.
10. Gesamte Vereinbarung
Der Bewerter stimmt außerdem zu, dass dies die vollständige und exklusive Erklärung der Vereinbarung zwischen CENIT und dem Bewerter ist, die jeden Vorschlag oder vorherige Vereinbarung, mündlich oder schriftlich, sowie jede andere Kommunikation zwischen ihnen im Zusammenhang mit dem Inhalt dieses Vertrags ersetzt.
Der Gutachter bestätigt, dass er diese Vereinbarung gelesen hat, sie versteht und sich verpflichtet, an deren Bedingungen gebunden zu sein. Als Zeugnis dafür haben die Parteien diese vorläufige Bewertungslizenz von ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet.